X

Anfrage

Feedback
Menu
Nach oben

— Altenpflegehilfe

Sie arbeiten gerne in einem Team, Sie interessieren sich für soziale, pädagogische und auch pflegerische Tätigkeiten? Dann finden Sie in der Altenpflegehilfe ein breites Spektrum für Ihre berufliche Zukunft. Die Altenpflegehilfe bietet aufgrund der steigenden Anzahl immer älterer und somit zunehmend pflegebedürftiger Menschen hervorragende Zukunftsaussichten und einen auf Dauer sicheren Arbeitsplatz. Altenpflegehilfe ist ein Beruf mit vielen Perspektiven.

— ZIELE

Die Altenpflegehelferausbildung vermittelt Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten für eine qualifizierte Betreuung und Pflege alter Menschen unter Aufsicht einer Pflegefachkraft. Ziele der professionellen Altenpflegehelferausbildung (1):

  • fachkundige, umfassende Grundpflege mit Ressourcenorientierung
  • Mitwirken bei der Gesundheitsvorsorge
  • Mitwirken bei der Erhebung von Daten
  • Aktivierung und Förderung sozialer Kontakte
  • Begleitung von Familien
  • Aktivierung der Selbstständigkeit alter Menschen

— Ausbildungsstruktur

Der Ausbildungsverlauf der Altenpflegehilfe richtet sich nach dem hessischen Gesetz über die Ausbildung in der Altenpflegehilfe. (Hessisches Altenpflegegesetz – HAltPflG vom 5. Juli 2007.)

Dauer der Ausbildung: ein Jahr; Stundenumfang: 1.700 Stunden insgesamt; 750 Stunden theoretische und fachpraktische Ausbildung der Altenpflegeschule; 950 Stunden praktische Ausbildung in einer stationären oder ambulanten Pflegeeinrichtung. Die Ausbildung endet mit einer staatlichen Abschlussprüfung, bestehend aus einem schriftlichen, praktischen und mündlichen Teil.

— Termine und Ausbildungszeiten

Die Vollzeitausbildung zum*zur Altenpflegehelfer*in startet jedes Jahr
an unserer Schule zum

    15. SEPTEMBER

Der Unterricht findet in Vollzeit, montags bis freitags von 8.30 bis 15.30 Uhr statt.

— Vergütung

Auszubildende haben einen Anspruch auf eine angemessene Ausbildungsvergütung. Diese wird von ihrem Ausbildungsbetrieb (Pflegeheim, ambulanter Pflegedienst) monatlich über die gesamte Ausbildungszeit an sie bezahlt. Im Bundesland Hessen besteht grundsätzlich Schulgeldfreiheit – die Schule kostet Sie somit kein Geld!

— Formale Zugangsvoraussetzungen

  • Hauptschulabschluss und
  • Attest über die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Altenpflegehilfeberufes und
  • Polizeiliches Führungszeugnis, nicht älter als drei Monate vor Schulbeginn

— Ihr Ansprechpartner

Wir freuen uns auf Sie als Auszubildende*r, um mit Ihnen gemeinsam die Ausbildungszeit zu durchlaufen.

MARTINA RUH
Geschäftsführerin

Telefon:  + 49 6152 97 94 99 0
info@pflegeakademie-ruh.de

— Informationen zum Bewerbungsverfahren

Möchten Sie Ihre Ausbildung an unserer Schule beginnen, dann senden
Sie bitte Ihre Bewerbungsunterlagen an die

› Pflegeakademie Ruh, Georg-Mischlich-Platz 4, 64569 Nauheim.

Zeitgleich bewerben Sie sich bitte bei einem praktischen Träger. Besuchen
Sie z.B. die Stellenanzeigen über freie Ausbildungsplätze auf
unserer Homepage. Ihre Bewerbungsunterlagen sollten enthalten:

  • Bewerbungsschreiben mit Angabe des gewünschten Ausbildungsberufes
    sowie dem gewünschten Starttermin der Ausbildung
  • Lebenslauf (tabellarisch)
  • Beglaubigte Kopie des Schulabschlusszeugnis – bei ausländischen Zeugnissen bitte Übersetzung und die Anerkennung in Deutschland dazulegen
  • Tätigkeits-, Arbeits- bzw. Prüfungszeugnisse (soweit vorhanden)
  • Polizeiliches Führungszeugnis, nicht älter als drei Monate vor Schulbeginn
  • Bestätigung der gesundheitlichen Eignung, nicht älter als drei Monate vor Schulbeginn
  • beglaubigte Kopie des Personalausweises, Reisepasses oder Aufenthaltstitels (bei nicht EU-Bürgern)

Bitte beachten Sie auch folgende Hinweise:
Bitte reichen Sie nur Kopien und keine Originale ein. Aus organisatorischen Gründen und zur Kostenreduzierung bitten wir Sie, Zeugnisse und sonstige Unterlagen ohne Folien einzureichen. Eine Bewerbung per E-Mail mit Ihren Unterlagen als PDF-Datei ist möglich. Nach Abschluss der Auswahlverfahren werden alle Bewerbungsunterlagen unter Berücksichtigung der geltenden Datenschutzgesetze vernichtet.

1: Weitere Einzelheiten können Sie dem bundeseinheitlichen Altenpflegegesetz (AltPflG) vom 1. August 2003 entnehmen.